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19.04.2024

Änderung der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Hallenberger Str./ Mündener Str./ Niederstr. (L617/ L740)

Der Kreuzungsbereich Hallenberger Str. / Mündener Str. / Niederstr. ist seit einiger Zeit ein von der Polizei eingestufter Unfallhäufungspunkt. Zur Entschärfung des gefährlichen Kreuzungsbereichs haben die Fachbehörden eine Änderung der bisherigen Vorfahrtsregelung geplant, die durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW umgesetzt wird. Die Änderung sieht vor, dass dem Verkehr aus der Hallenberger Straße und der Niederstraße eine abknickende Vorfahrt gewährt wird. Der Verkehr aus der Mündener Straße muss die Vorfahrt achten, die Verkehrsteilnehmer aus der Kapellenstraße müssen vor dem Kreuzungsbereich stoppen und ebenfalls Vorfahrt gewähren.

Die Hansestadt Medebach bittet dringend um Beachtung der geänderten Vorfahrtsregelung, die von der Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises inzwischen angeordnet wurde und nun kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt wird. Die zukünftige Vorfahrtsregelung ist dem Luftbild zu entnehmen.


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Änderung der Vorfahrtsregelung im Kreuzungsbereich Hallenberger Strasse