Änderung bei der Einsammlung des Baum- und Strauchschnitts
Der Rat der Stadt Medebach hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 beschlossen, in 2018 probeweise die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt bürgerfreundlicher im Holsystem zu regeln.
Bisher konnte an drei Samstagen im Frühjahr und Herbst Baum- und Strauchschnitt von privaten Anlieferern zu bestimmten Zeiten am Bauhof der Stadt Medebach abgegeben werden. Das galt auch für Anlieferer aus den Ortsteilen. Allerdings wurden wir in letzter Zeit vermehrt darauf hingewiesen, dass dieses Angebot, z.B. weil kein Anhänger vorhanden ist, von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht genutzt werden konnte.
Aufgrund der beschlossenen Änderung, die bereits ab Frühjahr 2018 gilt, finden die Annahmetermine am städt. Bauhof lt. Abfuhrkalender sowohl im Frühjahr als auch im Herbst NICHT mehr statt.
Die Termine im Holsystem:
Frühjahr | 11.03.2022 |
Herbst | 21.10.2022 |
Die Abholung erfolgt durch die Mitarbeiter der Abfallentsorgungsfirma Brass. Zuvor ist analog wie beim Sperrmüll, die Einsammlung beim Ordnungsamt im Rathaus, Zimmer 111, anzumelden. Dort sind vorbereitete Anmeldekarten vorhanden, mit der gegen Entrichtung einer Gebühr die Abholung von max. 2,5 cbm pro Grundstück angemeldet werden kann.
Derzeit wird mit einer Gebühr von 10,-- € pro Karte bis 2,5 cbm/Grundstück kalkuliert. Somit wird wie beim Sperrmüll nach dem Verursacherprinzip abgerechnet.
Äste und Zweige sind in einer Länge von max. 1,5 m zu bündeln und pro Bündel mit max. 25 kg an der Grundstücksgrenze zur Abfuhr bereitzulegen. Der Durchmesser der Äste darf max. 15 cm betragen. Insofern hat sich an der bisherigen Praxis nichts geändert.
Kleinmaterial, das sich nicht mehr bündeln lässt, kann in unverschlossenen Behältnissen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Behältnisse verbleiben nach der Entleerung am Grundstück und sind nach der Abfuhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Das gleiche gilt für Verschmutzungen und Reste.
Nach wie vor gilt: Keine Einsammlung von Grasschnitt, Laub und anderen kompostierbaren Abfällen über dieses System. Diese sind nach wie vor über die grüne Tonne bzw. andere geeignete Formen zu entsorgen.
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Irmgard
Falkenstein
Standard
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
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- i.falkenstein@medebach.de
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
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Mittwoch
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Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- d.harbeke@medebach.de
Baum- und Strauchschnitt
Änderung bei der Einsammlung des Baum- und Strauchschnitts
Der Rat der Stadt Medebach hat in seiner Sitzung am 25.01.2018 beschlossen, in 2018 probeweise die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt bürgerfreundlicher im Holsystem zu regeln.
Bisher konnte an drei Samstagen im Frühjahr und Herbst Baum- und Strauchschnitt von privaten Anlieferern zu bestimmten Zeiten am Bauhof der Stadt Medebach abgegeben werden. Das galt auch für Anlieferer aus den Ortsteilen. Allerdings wurden wir in letzter Zeit vermehrt darauf hingewiesen, dass dieses Angebot, z.B. weil kein Anhänger vorhanden ist, von vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht genutzt werden konnte.
Aufgrund der beschlossenen Änderung, die bereits ab Frühjahr 2018 gilt, finden die Annahmetermine am städt. Bauhof lt. Abfuhrkalender sowohl im Frühjahr als auch im Herbst NICHT mehr statt.
Die Termine im Holsystem:
Frühjahr | 11.03.2022 |
Herbst | 21.10.2022 |
Die Abholung erfolgt durch die Mitarbeiter der Abfallentsorgungsfirma Brass. Zuvor ist analog wie beim Sperrmüll, die Einsammlung beim Ordnungsamt im Rathaus, Zimmer 111, anzumelden. Dort sind vorbereitete Anmeldekarten vorhanden, mit der gegen Entrichtung einer Gebühr die Abholung von max. 2,5 cbm pro Grundstück angemeldet werden kann.
Derzeit wird mit einer Gebühr von 10,-- € pro Karte bis 2,5 cbm/Grundstück kalkuliert. Somit wird wie beim Sperrmüll nach dem Verursacherprinzip abgerechnet.
Äste und Zweige sind in einer Länge von max. 1,5 m zu bündeln und pro Bündel mit max. 25 kg an der Grundstücksgrenze zur Abfuhr bereitzulegen. Der Durchmesser der Äste darf max. 15 cm betragen. Insofern hat sich an der bisherigen Praxis nichts geändert.
Kleinmaterial, das sich nicht mehr bündeln lässt, kann in unverschlossenen Behältnissen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Behältnisse verbleiben nach der Entleerung am Grundstück und sind nach der Abfuhr aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Das gleiche gilt für Verschmutzungen und Reste.
Nach wie vor gilt: Keine Einsammlung von Grasschnitt, Laub und anderen kompostierbaren Abfällen über dieses System. Diese sind nach wie vor über die grüne Tonne bzw. andere geeignete Formen zu entsorgen.
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Österstr. 1
59964 Medebach
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