Informationen zum Elektroschrott
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Wichtige Informationen der Stadt Medebach zum neuem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Seit dem 24. März 2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger bis hin zum Rasierapparat. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab dem 24. März 2006 daher ihre ausgedienten Elektro-Altgeräte kostenlos zu Hause abholen lassen. Elektrokleingeräte werden allerdings nur in Verbindung mit Elektrogroßgräten abgeholt.
Was sind Elektrogroßgeräte?
Elektrogroßgeräte sind z.B. Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Bügelmaschinen, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte, elektr. Rasenmäher
Was sind Elektrokleingeräte?
Elektrokleingeräte sind Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Pflichten der Hersteller
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen.
Sie müssen alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne kennzeichnen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Altgeräte nicht als unsortierter Restabfall entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu sammeln und zu entsorgen sind.
Wiederverwendung von Altgeräten
Fast alle Elektro- und Elektronikgeräte enthalten einen hohen Anteil wertvoller Rohstoffe, wie z.B. Kupfer oder Aluminium.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000, E-Mail: arnsberg(at)vz-nrw.de
Entsorgungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Bereich der Stadt Medebach
Die Einsammlung der Elektrogroßgeräte erfolgt im Holsystem.
Die Abholung eines zu entsorgenden Altgerätes einschl. der Kühlgeräte (vorher gelbe Karte) ist mittels einer speziell vorbereiteten blauen Karte, auf der Menge und Art der abzuholenden Elektrogroßgeräte anzugeben sind, bei der Fa. Brass anzumelden. Entsprechende Meldekarten sind im Rathaus Medebach, Zimmer. 112 erhältlich.
Es wurden feste Abfuhrtermine für die Einsammlung der Elektrogroßgeräte einschl. Kühlgeräte eingeführt. Die Abfuhr erfolgt jeweils donnerstags, in der Woche, in der die blaue Tonne abgefahren wird, im Wechsel mit den Ortsteilen und der Kernstadt.
- Die Geräte sind ab 06.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand zur Abholung bereitzustellen.
- Elektrokleingeräte können nur in Verbindung mit der Einsammlung eines Elektrogroßgerätes abgeholt werden.
- Die Abfuhrmenge ist begrenzt auf max. 2 Großgeräte und zusätzlich max. 5 Kleingeräte.
Abgabe von Elektrokleingeräten
Es besteht die Möglichkeit, Elektrokliengeräte im Bringsystem an folgenden Stellen abzugeben:
- Zu den Betriebszeiten der Firma. Brass in Oberschledorn, Oggetal 16, montags bis freitags von 8.00 - 16.00 Uhr
- Einwurfstelle beim städtischen Bauhof in Medebach, Industriestr. 14, Einwurf in IBC-Container, rund um die Uhr zugänglich
- Beim Neukauf bieten Fachhandel und Kaufhäuser häufig auch einen Entsorgungsservice für ihre Altgeräte an.
-
Abholung Online beantragen: » Abholung von Elektroschrott und Sperrmüll Online beantragen
» Weitere Informationen zum Thema Abfall/Müllentsorgung
» www.verbraucherzentrale-nrw.de
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Wichtige Informationen der Stadt Medebach zum neuem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Seit dem 24. März 2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger bis hin zum Rasierapparat. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab dem 24. März 2006 daher ihre ausgedienten Elektro-Altgeräte kostenlos zu Hause abholen lassen. Elektrokleingeräte werden allerdings nur in Verbindung mit Elektrogroßgräten abgeholt.
Was sind Elektrogroßgeräte?
Elektrogroßgeräte sind z.B. Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Bügelmaschinen, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte, elektr. Rasenmäher
Was sind Elektrokleingeräte?
Elektrokleingeräte sind Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Pflichten der Hersteller
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen.
Sie müssen alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne kennzeichnen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Altgeräte nicht als unsortierter Restabfall entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu sammeln und zu entsorgen sind.
Wiederverwendung von Altgeräten
Fast alle Elektro- und Elektronikgeräte enthalten einen hohen Anteil wertvoller Rohstoffe, wie z.B. Kupfer oder Aluminium.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000, E-Mail: arnsberg(at)vz-nrw.de
Entsorgungsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Bereich der Stadt Medebach
Die Einsammlung der Elektrogroßgeräte erfolgt im Holsystem.
Die Abholung eines zu entsorgenden Altgerätes einschl. der Kühlgeräte (vorher gelbe Karte) ist mittels einer speziell vorbereiteten blauen Karte, auf der Menge und Art der abzuholenden Elektrogroßgeräte anzugeben sind, bei der Fa. Brass anzumelden. Entsprechende Meldekarten sind im Rathaus Medebach, Zimmer. 112 erhältlich.
Es wurden feste Abfuhrtermine für die Einsammlung der Elektrogroßgeräte einschl. Kühlgeräte eingeführt. Die Abfuhr erfolgt jeweils donnerstags, in der Woche, in der die blaue Tonne abgefahren wird, im Wechsel mit den Ortsteilen und der Kernstadt.
- Die Geräte sind ab 06.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand zur Abholung bereitzustellen.
- Elektrokleingeräte können nur in Verbindung mit der Einsammlung eines Elektrogroßgerätes abgeholt werden.
- Die Abfuhrmenge ist begrenzt auf max. 2 Großgeräte und zusätzlich max. 5 Kleingeräte.
Abgabe von Elektrokleingeräten
Es besteht die Möglichkeit, Elektrokliengeräte im Bringsystem an folgenden Stellen abzugeben:
- Zu den Betriebszeiten der Firma. Brass in Oberschledorn, Oggetal 16, montags bis freitags von 8.00 - 16.00 Uhr
- Einwurfstelle beim städtischen Bauhof in Medebach, Industriestr. 14, Einwurf in IBC-Container, rund um die Uhr zugänglich
- Beim Neukauf bieten Fachhandel und Kaufhäuser häufig auch einen Entsorgungsservice für ihre Altgeräte an.
-
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- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- d.harbeke@medebach.de
Irmgard
Falkenstein
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- i.falkenstein@medebach.de
Elektro-Altgeräte / Elektroschrott
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Wichtige Informationen der Stadt Medebach zum neuem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Seit dem 24. März 2006 gehören alte Elektrogeräte nicht mehr in den Rest- oder Sperrmüll, sondern sind getrennt zu entsorgen. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger bis hin zum Rasierapparat. Verbraucherinnen und Verbraucher können ab dem 24. März 2006 daher ihre ausgedienten Elektro-Altgeräte kostenlos zu Hause abholen lassen. Elektrokleingeräte werden allerdings nur in Verbindung mit Elektrogroßgräten abgeholt.
Was sind Elektrogroßgeräte?
Elektrogroßgeräte sind z.B. Waschmaschinen und Trockner, Kühlschränke, Bügelmaschinen, Gefriertruhen und -schränke, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Mikrowellengeräte, Dunstabzugshauben, elektr. Heizgeräte und Heizkörper, Ventilatoren, Klimageräte, PC's (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte, elektr. Rasenmäher
Was sind Elektrokleingeräte?
Elektrokleingeräte sind Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, wie z.B. Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Mühlen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, Videospielkonsolen und -spiele, Blutdruckmessgeräte sowie Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z.B. Minicomputer, Drucker, Laptops, Flachbildschirme, Notebooks, elektronische Notizbücher, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone, Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, Hi-Fi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente.
Pflichten der Hersteller
Die Hersteller sind entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung verpflichtet, die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgen.
Sie müssen alle Neugeräte, die nach August 2005 für private Haushalte in Verkehr gebracht werden, mit einer durchgestrichenen Abfalltonne kennzeichnen. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Altgeräte nicht als unsortierter Restabfall entsorgt werden dürfen, sondern getrennt zu sammeln und zu entsorgen sind.
Wiederverwendung von Altgeräten
Fast alle Elektro- und Elektronikgeräte enthalten einen hohen Anteil wertvoller Rohstoffe, wie z.B. Kupfer oder Aluminium.
Viele Altgeräte enthalten aber auch Schadstoffe, die Einfluss auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Quecksilber, Cadmium und Blei. Durch die getrennte Erfassung Ihrer Elektroaltgeräte helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Das entlastet die Umwelt in doppelter Weise. Genauso wichtig wie die Rückgabe des alten Elektrogerätes ist eine bewusste Auswahl beim Kauf eines neuen Elektrogerätes. Umfangreiche Informationen, z.B. den Energieverbrauch betreffend, lassen sich über die Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, beziehen: Tel: 02932 / 27000, E-Mail: arnsberg(at)vz-nrw.de
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Die Einsammlung der Elektrogroßgeräte erfolgt im Holsystem.
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