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Abwassergebühren

Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren

Die Stadtwerke Medebach AöR erheben zur Finanzierung der Aufwendungen der Abwasserbeseitigung Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Die Grundlage für die Erhebung von Abwassergebühren ist das Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadtwerke Medebach AöR.

Das KAG NRW finden Sie hier

Die Beitrags- und Gebührensatzung können Sie hier aufrufen.

Die Abwassergebühren haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr

Schmutzwasser in €/m³

Niederschlagswassergebühr in €/m²

2008

2,35

0,52

2009

2,86

0,65

2010

2,75

0,62

2011

2,84

0,62

2012

2,84

0,62

2013

2,98

0,74

2014

2,98

0,74

2015

2,98

0,74

2016

2,98

0,74

2017

2,98

0,69

2018

2,98

0,69

2019

2,98

0,69

2020

2,98

0,69

2021

3,18

0,74

2022

3,18 0,74
     

Weitere Informationen zum Thema „Schmutzwassergebühr“ erhalten Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema „Niederschlagswassergebühr“ erhalten Sie hier.

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung

Stadtwerke Betriebsgebäude
Raum: 1. OG
Industriestraße 14
59964 Medebach

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Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
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