Sporthallen
Die Hansestadt Medebach verfügt über drei Sporthallen, die in den Vormittagsstunden den Schulen zur Erteilung des Schulsports vorbehalten sind. Darüber hinaus werden die Sporthallen den Sportvereinen und Sportgruppen im Bereich der Hansestadt Medebach, unter Berücksichtigung der Satzung der Hansestadt Medebach über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Sporthallen von 11.12.2001, überlassen.