Interessenvertreter für Behindertenangelegenheiten
Der Behindertenbeauftragte
Eine wichtige Form der Interessenvertretung sowie der Politikberatung zugunsten behinderter Menschen sind die Behindertenbeauftragten. Sie gibt es bei der Bundesregierung, dort „Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen“ genannt, und bei den Landesregierungen. Viele Kommunen haben ebenfalls Behindertenbeauftragte ernannt.
Die Behindertenbeauftragten sehen es vor allem als ihre Aufgaben an, diejenige Stelle, der sie zugeordnet sind (z.B. Bundes- oder Landesregierung, Stadtverwaltung), aber auch die jeweiligen Parlamente über die besonderen Belange und Bedürfnisse von behinderten Menschen zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu geben. Sie bringen dabei die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von behinderten Menschen, deren Anregungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohlfahrtsverbänden ein. Die Behindertenbeauftragten sind zugleich auch Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen und unterstützen diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.
Für die Hansestadt Medebach nimmt diese ehrenamtliche Aufgabe Herr Jochen Schäfer wahr.