Beratungsstelle Bildungsscheck NRW
Die Wirtschaftsförderung der Hansestadt Medebach ist Beratungsstelle für Bildungsschecks im individuellen Zugang
Aktuelle Information Stand 27.05.2024:
Am 30.06.2024 endet die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang. Bitte beachten Sie, dass alle bis dahin ausgestellten Schecks bis 2029 gültig sind und entsprechend bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden können.
Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Förderprogrammes Bildungsscheck NRW Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet.
Bis dahin verweisen wir Sie auf die finanziellen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten
Wirtschaftsförderer Michael Aufmhof informiert, dass die Beratungen für den Bildungsscheck NRW wieder im Rathaus Medebach nach vorheriger Terminabstimmung unter 02982/400-428 oder c.hast(at)medebach.de sowie unter 02982/400325 oder m.aufmhof(at)medebach.de noch bis zum 30.06.2024 möglich sind. Ab dem 01.07.2024 wird es keine Bildungsschecks mehr geben. Eine Alternativförderung befindet sich lt. Land NRW in Erarbeitung.
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Union.
Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist es möglich, telefonische Beratungen oder Beratungen per Videochat durchzuführen. Bei positivem Beratungsergebnis müssen Sie nur kurz die Beratungsstelle zwecks Vorlage der notwendigen Dokumente und Unterschriften aufsuchen. Der Bildungsscheck wird Ihnen dann umgehend ausgestellt.
Bildungsschecks im betrieblichen Zugang:
Die Ausgabe eines Bildungsschecks im betrieblichen Zugangs wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Bildungsschecks, die vor diesem Datum ausgestellt wurden behalten ihre Gültigkeit. Die Ausstellung neuer Bildungsschecks im betrieblichen Zugang ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.
Bildungsscheck im individuellen Zugang:
Der Bildungsscheck im individuellen Zugang fördert Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige, mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 40.000,- € bei einer Einzelveranlagung bzw. 80.000,- € bei gemeinsamer Veranlagung. Das Jahreseinkommen ist gegenüber der Beratungsstelle durch einen Einkommenssteuerbescheid, durch eine Erklärung bzw. eines Fachanwaltes, eines Lohnsteuerhilfevereins oder durch eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht, nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Weiterbildung muss zwingend in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Die Größe des jeweiligen Betriebes ist bei der Bewilligung eines individuellen Bildungsschecks unerheblich.
Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 50 % der Kosten für die Weiterbildung, max. jedoch 500 €. Die restlichen Kosten der Weiterbildung sind durch den Bildungsscheckinhaber zu tragen.
Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefüllte Datenschutzerklärung (Download Formular)
- Ausgefüllter Fragebogen (Download Fragebogen)
- Personalausweis
- Einkommenssteuerbescheid oder
- Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- Eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
Der Einkommensnachweis darf zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks nicht älter als drei Jahre sein.
wichtig: Die Weiterbildung darf bei Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben!!!! Eine Kursbuchung ist jedoch unschädlich.