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Friedhofsverwaltung

Zu den wichtigsten Aufgaben nach dem Tod eines Angehörigen gehört ihn würdig zu bestatten. Entscheidungen von großer Bedeutung sind die Wahl der gewünschten Bestattungsart und die Wahl der geeigneten Grabart. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Grabarten geben und Ihnen damit bei der Auswahl der Grabstätte, dem Ort der Erinnerung und des Gedenkens, der Trauer und des Trostes ein wenig zur Seite stehen.

Sarg-/ Urnenbestattung

Reihengrabstätte

Reihengräber werden in zeitlicher Reihenfolge nacheinander belegt, die Lage der Gräbstätte ist somit nicht frei wählbar. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Nutzungszeit für Reihengräber bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres beträgt 20 Jahre. Anstelle eines Sarges kann eine Urne beigesetzt werden.

Wahlgrabstätte

Wahlgräber sind zweistellige Grabstätten. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kann nur verliehen werden, wenn der Partner der zu bestattenden Person das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das Nutzungsrecht kann daher in der Regel einmal wiedererworben werden. Anstelle eines Sarges kann in beiden Grabstätten jeweils eine Urne beigesetzt werden.

Grüngrabestätte für Sarg-/Urnenbeisetzung

Grüngrabstätten sind Grabstätten ohne Pflegeverpflichtungen die der Reihe nach belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Die Graboberfläche besteht ausschließlich aus Rasen und ist vom Nutzungsberechtigten einzusäen. Bei Grüngrabstätten für Sargbeisetzungen ist ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts nicht möglich. In Grüngrabstätten als Urnenwahlgrabstätten ist die Bestattung von zwei Urnen und somit ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts zulässig, wenn der Partner der zu bestattenden Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Urnengrabstätte

Diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach vergeben und können nicht frei gewählt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Es kann eine Urne beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht kann nicht wiedererworben werden. 

Erdurnengrabsystem

Das Erdurnengrabsystem kann als zweistellige (Partnergrab) oder als vierstellige (Familiengrab) Grabstätte erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Das Nutzungsrecht kann bei einem Partnergrab einmal, bei einem Familiengrab dreimal wiedererworben werden. Die Plätze werden der Reihe nach vergeben. Es können nur abbaubare Urnen in das Erdurnengrabsystem bestattet werden.

Anonyme Urnengrabstätte

Anonyme Urnengrabstätten werden für die Bestattung einer Urne vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht erworben werden. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach in einem dafür vorgesehenen Bestattungsbereich.

Urnengrabstätte mit Gedenkfelsen

Urnengrabstätten mit Gedenkfelsen sind Grüngrabstätten und werden für die Bestattung einer Urne oder eines Sarges vergeben. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre und das Nutzungsrecht kann nicht wiedererworben werden. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach.

Die Namen der Verstorbenen werden auf einem Bronzeschild angebracht. Das Schild wird fortlaufend an dem zentral platzierten Findling befestigt. Die nähere Ausgestaltung des Bronzeschildes ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

Kolumbarium

In einer Kammer können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Belegung der Kammern erfolgt der Reihe nach. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre. Für die Beisetzung einer zweiten Urne kann das Nutzungsrecht nur verliehen werden, wenn der Partner der zu bestattenden Person das 65. Lebensjahr vollendete hat. Das Nutzungsrecht kann in diesem Fall einmal wiedererworben werden. Die Gestaltung der Verschlussplatte ist mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

Übersicht über die Bestattungsmöglichkeiten

Friedhöfe / GrabartenWGRGUGEGSAUGUGGGGSGGUKOLSSG
MedebachXXX XXXXX 
BergeXX        
DreislarXXX   XX  
DüdinghausenXXXX  XX  
KüstelbergXXX   XX  
MedelonXXX    X X
OberschledornXXX   XX  

 

Bei Fragen zur Grabstätte geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.