Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Jährlich wird durch die Gemeinde ein neuer Haushaltsplan erstellt, der aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen und dem Stellenplan besteht. Außerdem sind ihm der Vorbericht, die Haushaltssatzung, die Bilanz des Vorjahres, die Entwicklung des Eigenkapitals, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und vieles mehr hinzuzufügen. Der Entwurf des Haushaltsplanes wird dem Rat zugeleitet und durch ihn in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Aufgabe des Jahresabschlusses ist es, das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Er muss mit seinen Bestandteilen und Anlagen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Rechtsgrundlagen