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28.10.2024

Aufruf zur Einhaltung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus der Bevölkerung heraus wurde das hiesige Ordnungsamt in letzter Zeit mehrfach darauf hingewiesen, dass die innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. für Tempo-30 Zonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen) sehr häufig missachtet werden. Die Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, sowohl inner- als auch außerorts, ist Aufgabe der Polizei. Gleichwohl liegt die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im großen Interesse einer Kommune.

Nach konkreten Hinweisen über die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich der Schulstraße in Medebach, u.a. im Bereich des Kindergartens Maris Stella, hat die Hansestadt Medebach in den Sommermonaten Juli und August 2024 das städtische Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt. Nach Auswertung der nunmehr vorliegenden Ergebnisse ist leider festzustellen, dass rd. ¾ der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem verkehrsberuhigten Bereich, für den nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist, missachten. 

Die Hansestadt Medebach appelliert aus diesem Grunde nochmals an alle Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkungen im täglichen Straßenverkehr einzuhalten. Dies gilt insbesondere zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, z.B. im Bereich von Kindergärten, Schulen oder auch Alten- und Pflegeheimen.


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