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19.06.2023

Die Stadtwerke Medebach informieren: Umgang mit Trinkwasser in Trockenwetterperioden

Die Auswirkung eines regenarmen und sonnenreichen Trockensommers konnte jeder von uns in den letzten Jahren des Öfteren beobachten. Neben der Natur wurde insbesondere der Wasserhaushalt durch die Entwicklungen der letzten Jahre negativ beeinflusst.

Für die Wasserversorgung bedeuten solche überdurchschnittlichen Trockenperioden Stress. Dabei wird dieser Stress in erster Linie nicht durch geringere Abnahme von Quellschüttungen und dergleichen verursacht; vielmehr zeigt sich, dass bei Trockenheit die Abnahmemenge im Wasserleitungsnetz teilweise sprunghaft über ein „normales“ Maß hinaus ansteigt. In der Vergangenheit hat es dadurch Situationen gegeben, in denen die für den Notfall vorzuhaltenden Löschwasserreserve fast angegriffen werden musste.

Ein sprunghafter problematischer Anstieg liegt bei uns dann vor, wenn die Abnahmemenge sich im Vergleich zur normalen Abnahme fast verdoppelt. Bisher konnte diese Situation immer durch die Reserven in unseren Hochbehältern aufgefangen werden. Eine Erhöhung dieser Reserven auf eine nicht normale Abnahmemenge würde erhebliche Investitionen u.a. in Hochbehälter erfordern. Da diese Situationen bisher nur sporadisch, bei mehrwöchiger Trockenheit und nur für wenige Tage im Jahr vorkommen, wären solche Investitionen im Sinne aller Gebührenzahler nicht vertretbar.

 

Der Verwaltungsrat der Stadtwerke hat sich mit dem Thema in den vergangenen Jahren des Öfteren beschäftigt. Grundsätzlich bestehen aktuell zwei Möglichkeiten bei extremer Trockenheit.

Zum einen könnte ein Verbot von bestimmten Trinkwassernutzungen für einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen werden. Zum anderen - und da möchten wir ansetzen - kann an  die Mithilfe und das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung zur Vermeidung solcher Situationen appeliert  werden.

Daher bitten wir Sie, sich folgende Regelungen zu verinnerlichen und sich freiwillig daran zu halten:

„Aufstellpools oder fest installierte Poolanlagen bzw. Hallenbäder größer 3 m³ sollen nach Standorten aufgeteilt befüllt werden. Die Poolanlagen usw., die bei geraden Hausnummern installiert sind, sollen nur in den geraden Kalenderwochen befüllt werden, die bei ungeraden Hausnummern in den ungeraden Kalenderwochen.“

Durch diese Maßnahme soll vermieden werden, dass bei absehbar schönem und warmem Wetter die Poolanlagen gleichzeitig am selben Wochenende gefüllt werden. Die Spitzenabnahme aus dem Trinkwassernetz soll durch diese Maßnahme bei bestimmten Wettersituationen möglichst verteilt werden.

„Die Beregnung von Rasenflächen mittels Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz sollte nur noch bei Neueinsaat des Rasens erfolgen. Alle anderen Rasenflächen sollen nur noch mit Brauchwasser beregnet werden.

Die Beregnung von Rasenflächen erfolgt in der Regel während des Hochsommers. Hierdurch werden Verbräuche im Trinkwassernetz produziert, die grundsätzlich nicht notwendig sind.

Gartenliebhaber, die ganzjährig eine grüne Rasenfläche besitzen möchten, können sich künftig mit dem Einbau von Brauchwasserzisternen zur Bewässerung von Rasenflächen in Trockenperioden behelfen. Eine Beregnung von Rasenflächen durch öffentliches Trinkwasser stellt aus unserer Sicht ökonomisch und ökologisch eine nicht vertretbare Angelegenheit dar.

Ausdrücklich ausgenommen von der vorgenannten Regelung sind das Gießen und Bewässern von frisch eingesäten Flächen, Nutzgärten, Pflanzgärten und Blumen.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Erforderlichkeit der vorgenannten Maßnahmen ausreichend erläutern konnten und hoffen weiter auf Ihre freiwillige Mithilfe in dieser Angelegenheit. So können wir alle gemeinsam mithelfen das wertvolle Gut Wasser zu sparen, Problemsituationen bei der Wasserversorgung zu vermeiden und letztendlich die Gebühren stabiler zu halten.

 

Sofern Fragen offen sind, können Sie sich gerne an André Grebe unter 02982/400-501 bzw. a.grebe(at)medebach.de wenden.


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