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03.02.2023

Einführung von Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet Medebach

In der letzten Zeit hat es in Medebach immer mehr Beschwerden wegen zu schnellem Fahren in Anliegerstraßen und darauffolgend Anträge auf eine Temporeduzierung auf 30 km/h gegeben.

Nach der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen.

Die Stadtvertretung der Hansestadt Medebach hat auf Grund der zahlreichen Anträge aus der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.01.2022 beschlossen, sowohl in der Kernstadt Medebach als auch in den einzelnen Ortsteilen grundsätzlich auf allen Nebenstraßen Tempo 30-Zonen einzurichten. Überall dort, wo bisher schon eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gilt, bleibt diese selbstverständlich beibehalten.

Die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen des Hochsauerlandkreises sind Ende November 2022 bei der Hansestadt Medebach eingegangen, so dass nunmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung der beschlossenen Tempo 30-Zonen im Stadtgebiet Medebach vollständig vorliegen.

Der Bauhof der Hansestadt Medebach wird daher in Kürze mit der Aufstellung der entsprechenden Beschilderungen beginnen. Hier gilt es für alle Verkehrsteilnehmer zu beachten, dass die zu Beginn der Tempo 30- Zone angebrachte Beschilderung stets für den gesamten nachfolgenden Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 beinhaltet, eine Wiederholung der Schilder nach Einmündungen erfolgt nicht, lediglich das Ende der Zone wird beschildert. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass an allen Einmündungen und Kreuzungen innerhalb der Tempo 30-Zone die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt. Aus diesem Grunde wird der Bauhof jegliche vorhandene vorfahrtsregelnde Beschilderung innerhalb der Zone entfernen.

Die Hansestadt Medebach bittet alle Verkehrsteilnehmer, die veränderten Regelungen innerhalb der Tempo 30-Zone zu beachten und gerade in der Übergangszeit bei deren Umsetzung gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis walten zu lassen. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 30 km/h erhofft sich die Hansestadt Medebach zudem eine erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme der Kraftfahrer für Fußgänger und Radfahrer.

Abschließend bittet die Hansestadt Medebach um Verständnis, dass die Beschilderung nicht in allen Ortsteilen zeitgleich angebracht werden kann. Der Bauhof der Hansestadt Medebach wird die Beschilderung sukzessive, beginnend in der Kernstadt Medebach, anbringen.

Für evtl. weitere Rückfragen oder Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des städt. Ordnungsamtes unter den Durchwahl-Telefon-Nr. 02982/400-112, 400-111 und 400-312 gern zur Verfügung.


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