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23.05.2024

Geplantes Wasserschutzgebiet "Medebach-Titmaringhausen"

Im Interesse des Gewässerschutzes soll ein Wasserschutzgebiet für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „Hellohquelle“ der Stadtwerke Medebach AöR durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ergeben sich aus § 51 und § 52 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt im Stadtgebiet Medebach. Durch die Ausweisung betroffen sind jeweils teilweise die Fluren 1 und 2 in der Gemarkung Titmaringhausen.

Alle Unterlagen und Bekanntmachungstexte zu diesem Vorhaben finden Sie auf der Webseite des Hochsauerlandkreises unter folgendem Link:

Auskunft erteilen:

  • Frau Nicole Fonfara, HSK, Fachdienst Wasserwirtschaft - Verwaltung, Tel. 0291/94-1656
  • Frau Viktoriia Ranner, HSK, Fachdienst Wasserwirtschaft - Technik, Tel. 0291/94-1638
  • Herr André Grebe, Stadtwerke Medebach AöR, Tel. 02982/400-501

 


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Wasserschutzgebiet Medebach-Titmaringhausen