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16.01.2025

Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten

Die Hansestadt Medebach erinnert auf Grund von zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung an die Räum- und Streupflicht von Anwohnern und Grundstücksbesitzern. Die Anlieger müssen entlang ihrer Grundstücke dieser Pflicht nachkommen. Gehwege und Zugänge zu Überwegen, Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang müssen von Schnee freigehalten und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden.

Insgesamt sind laut der entsprechenden städtischen Satzung Gehwege in einer Breite von 1,0 m von Schnee freizuhalten. Soweit Gehwege nicht die Breite von 1,0 m aufweisen, sind diese in der tatsächlich vorhandenen Breite zu räumen. Bei Straßen ohne Gehweg ist im Rahmen der Winterwartung ein 1 m breiter Streifen freizuhalten. 
Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege sowie die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen.

In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Um Fußgängern auch in den Wintermonaten einen sicheren Fußweg zu ermöglichen, bittet die Hansestadt Medebach dringend die vorstehenden Hinweise zur Räum- und Streupflicht zu beachten.

Die Beachtung dieser Hinweise dient einem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und hilft sich selbst sowie alle Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Unfällen zu schützen.


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