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04.02.2020

Wirtschaftsförderung ab sofort wieder Beratungsstelle für Bildungsschecks

Die Wirtschaftsförderung der Hansestadt Medebach ab sofort wieder Beratungsstelle für Bildungsschecks im betrieblichen Zugang.

Wirtschaftsförderer Michael Aufmhof informiert, dass die Beratungen für den Bildungsscheck NRW wieder im Rathaus Medebach nach vorheriger Terminabstimmung unter 02982/400-325 oder m.aufmhof(at)medebach.de möglich sind.

Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personen ihren (Haupt-)Wohnsitz und die Unternehmen ihre Arbeitsstätte in NRW haben. Das Unternehmen muss mind. einen und weniger als 250 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben.

Der Bildungsscheck NRW kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Jedes Unternehmen kann pro Kalenderjahr max. 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigen in Anspruch nehmen. Auch betriebsinterne Seminare (Inhouse-Schulungen) können grundsätzlich über den Bildungsscheck NRW gefördert werden.

Die Förderung erfolgt über eine Bezuschussung der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 50 % der Kosten für die Weiterbildung, max. jedoch 500 €.

Wichtig ist, dass der Kurs bei Beantragung bzw. Ausstellung des Bildungsschecks noch nicht begonnen hat!

Zur Beratung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ausgefüllte Datenschutzerklärung (Download Formular)
  • Betriebsnummer (von der Agentur für Arbeit), Hinweise: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service
  • Anzahl der Mitarbeiter (aufgeteilt nach männlich und weiblich). Die Anzahl der Mitarbeiter wird in Vollzeitäquivalenten errechnet und ergibt sich z.B. aus dem Jahresabschluss (im Fall einer Prüfung durch die Bezirksregierung hat das Unternehmen entsprechende Nachweise vorzulegen).
  • Ggfls. formlose Vollmacht, falls nicht die allein vertretungsberechtigte Person des Unternehmens auftritt.
     

 

 


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