Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf.
Für die Annahme der Bauanträge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises. Dort finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.
- Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises. Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der o. g. Internetseite des Hochsauerlandkreises.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter der Rubrik „Formulare“.
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf.
Für die Annahme der Bauanträge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises. Dort finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.
- Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises. Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der o. g. Internetseite des Hochsauerlandkreises.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter der Rubrik „Formulare“.
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
Bauanträge
Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 65 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) auf.
Für die Annahme der Bauanträge ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Hochsauerlandkreises zuständig. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises. Dort finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke.
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Hochsauerlandkreis als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen.
- Welche Unterlagen bei Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Hochsauerlandkreises. Den zuständigen Mitarbeiter finden Sie auf der o. g. Internetseite des Hochsauerlandkreises.
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter der Rubrik „Formulare“.