Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung einer Fotokopie: 3,00 € je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung einer Fotokopie: 3,00 € je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
- Beglaubigung einer Fotokopie: 3,00 € je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Beglaubigungen
Beglaubigungen , Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentsangelegenheiten)
Bitte beachten Sie:
Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
- Beglaubigung einer Fotokopie: 3,00 € je zu beglaubigende Kopie
- Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €
Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Kontakt
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |