Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB-II-Leistungen beziehen, ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.
Anträge können für
- Schulbedarf
- Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
- Mittagessen und
- Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikschule)
gestellt werden.
Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Medebacher Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylLG erhalten ist das Sozialamt der Stadt Medebach zuständig
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB-II-Leistungen beziehen, ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.
Anträge können für
- Schulbedarf
- Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
- Mittagessen und
- Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikschule)
gestellt werden.
Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Medebacher Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylLG erhalten ist das Sozialamt der Stadt Medebach zuständig
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- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Philipp
Rosenau
Sozialamt
Montag
08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
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weitere Termine nach Vereinbarung
- Telefon
- 02982 / 400-116
- Fax
- 02982 / 400-410
- p.rosenau@medebach.de
Bildung und Teilhabe
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB-II-Leistungen beziehen, ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.
Anträge können für
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- Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
- Mittagessen und
- Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikschule)
gestellt werden.
Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Medebacher Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylLG erhalten ist das Sozialamt der Stadt Medebach zuständig
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