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Brauchwassernutzung

Die Stadtwerke Medebach AöR beliefern ihre Kunden im Stadtgebiet Medebach mit Trinkwasser. Der Trinkwasserverbrauch wird mittels geeichter Zählereinrichtung (Wasserzähler) beim Kunden gemessen und jährlich in Rechnung gestellt. Der Wasserverbrauch dient ebenfalls zur Berechnung der jährlich zu zahlenden Schmutzwassergebühr.

Sofern Trinkwasser nachweislich auf dem Grundstück verbraucht wird und eine Einleitung dieses verbrauchten und gemessenen Wassers in die öffentliche Kanalisaiton ausgeschlossen werden kann, kann der Grundstückseigentümer einen Abzug bei der Schmutzwassergebühr auf Antrag verlangen.

Hierfür ist im Regelfall die Installation eines sogenannten Abzugszählers notwendig, der die nicht in die Kanalisation gelangte Menge erfasst.

Demgegenüber steht jedoch der Zuschlagszähler. Kunden, die eine Brauchwassernutzungsanlage, z.B. für eine Toilettenspülung nutzen, sind verpflichtet, diese beim Wasserversorger anzumelden und einen geeichten Zuschlagszähler zu installieren. Die dort erfasste Brauchwassermenge, die in den öffentlichen Kanal gelangt, wird anschließend bei der Jahresendabrechnung als Schmutzwassergebühren in Rechnung gestellt.

Sofern Sie sich für die Brauchwassernutzung bzw. die Installation von Abzugszählern interessieren, stehen Ihnen die u.a. Ansprechpartner hierfür gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gartenzähler
Abzugszähler

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung

Stadtwerke Betriebsgebäude
Raum: 1. OG
Industriestraße 14
59964 Medebach

Öffnungszeiten
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Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr