Soweit eine Ehe seinerzeit beim hiesigen Standesamt geschlossen wurde, kann die Stadtverwaltung die anstehenden Jubelhochzeiten von Amts wegen ermitteln. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen wurde. Deshalb bitten wir in diesen Fällen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist erforderlich. Wenn die Beschaffung dieser Urkunde nicht möglich ist, kann der Stadt auch das Familienstammbuch oder andere glaubwürdige Unterlagen vorgelegt werden.
Die Goldene Hochzeit wird nach 50, die Diamantene Hochzeit nach 60, die Eiserne Hochzeit nach 65, die Gnadenhochzeit nach 70 und die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Ehejahren gefeiert.
Eine persönliche Gratulation erfolgt, wenn gewünscht, durch den Bürgermeister bzw. stellv. Bürgermeister/in.
Die Stadtverwaltung setzt sich daher vorher schriftlich mit den Jubilaren bzw. deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen.
Soweit eine Ehe seinerzeit beim hiesigen Standesamt geschlossen wurde, kann die Stadtverwaltung die anstehenden Jubelhochzeiten von Amts wegen ermitteln. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen wurde. Deshalb bitten wir in diesen Fällen, mit uns Kontakt aufzunehmen. Die Vorlage einer Heiratsurkunde ist erforderlich. Wenn die Beschaffung dieser Urkunde nicht möglich ist, kann der Stadt auch das Familienstammbuch oder andere glaubwürdige Unterlagen vorgelegt werden.
Die Goldene Hochzeit wird nach 50, die Diamantene Hochzeit nach 60, die Eiserne Hochzeit nach 65, die Gnadenhochzeit nach 70 und die Kronjuwelenhochzeit nach 75 Ehejahren gefeiert.
Eine persönliche Gratulation erfolgt, wenn gewünscht, durch den Bürgermeister bzw. stellv. Bürgermeister/in.
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- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Marion
Hölscher
Sekretariat
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08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
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Mittwoch
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Freitag
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- m.hoelscher@medebach.de
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Ehejubiläen
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