Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Brautleute seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen).
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Wann kann ich heiraten?
Einen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie in unserem Standesamt.
Sofern Sie eine außergewöhnliche Zeit wünschen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir werden jeden Ihrer Terminwünsche versuchen umzusetzen!
Wo kann ich heiraten?
Wir bieten Ihnen Trauungen in ganz besonderen Räumlichkeiten mit wunderschönem Ambiente an. An folgenden Trauorten kann Ihr gemeinsames Glück beginnen:
- Andere Orte ? Andere Zeiten ? Weitere Wünsche ? Kein Problem sprechen Sie uns gerne an!
Die möglichen Gästezahlen der jeweiligen Trauorte sowie eventuell anfallende Kosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten. Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
- wenn beide volljährig und kinderlos sind,
- wenn beide noch nicht verheiratet waren, nicht geschieden oder verwitwet sind,
- wenn beide in Medebach wohnen.
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn einer der Brautleute nicht in Medebach wohnt, zusätzlich eine
- erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortes
Wenn Sie geschieden sind, zusätzlich eine
- beglaubigte/n Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Ist das erforderliche Dokument beim Standesamt Medebach, greifen wir gern auf die bei uns geführten Bücher zurück; ansonsten müssen Sie sich das vorzulegende Dokument beim entsprechenden Standesamt besorgen. Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet,
- sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- 40,00 €.
- Gehört einer der Brautleute einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren 66,00 €.
- Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes heiraten, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort auch beim Standesamt Ihrer Wahl eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
- Falls Sie die Eheurkunde:
- 10,00 €
nach der Eheschließung eingeheftet in einem Familienstammbuch entgegennehmen möchten, können Sie unter verschiedenen Ausführungen wählen und beim Standesamt ein Familienstammbuch käuflich erwerben.
- 10,00 €
- Eine internationale Heiratsurkunde kostet:
- 10,00 €.
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Brautleute seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen).
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Wann kann ich heiraten?
Einen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie in unserem Standesamt.
Sofern Sie eine außergewöhnliche Zeit wünschen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir werden jeden Ihrer Terminwünsche versuchen umzusetzen!
Wo kann ich heiraten?
Wir bieten Ihnen Trauungen in ganz besonderen Räumlichkeiten mit wunderschönem Ambiente an. An folgenden Trauorten kann Ihr gemeinsames Glück beginnen:
- Andere Orte ? Andere Zeiten ? Weitere Wünsche ? Kein Problem sprechen Sie uns gerne an!
Die möglichen Gästezahlen der jeweiligen Trauorte sowie eventuell anfallende Kosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten. Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
- wenn beide volljährig und kinderlos sind,
- wenn beide noch nicht verheiratet waren, nicht geschieden oder verwitwet sind,
- wenn beide in Medebach wohnen.
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn einer der Brautleute nicht in Medebach wohnt, zusätzlich eine
- erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortes
Wenn Sie geschieden sind, zusätzlich eine
- beglaubigte/n Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Ist das erforderliche Dokument beim Standesamt Medebach, greifen wir gern auf die bei uns geführten Bücher zurück; ansonsten müssen Sie sich das vorzulegende Dokument beim entsprechenden Standesamt besorgen. Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet,
- sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- 40,00 €.
- Gehört einer der Brautleute einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren 66,00 €.
- Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes heiraten, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort auch beim Standesamt Ihrer Wahl eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
- Falls Sie die Eheurkunde:
- 10,00 €
nach der Eheschließung eingeheftet in einem Familienstammbuch entgegennehmen möchten, können Sie unter verschiedenen Ausführungen wählen und beim Standesamt ein Familienstammbuch käuflich erwerben.
- 10,00 €
- Eine internationale Heiratsurkunde kostet:
- 10,00 €.
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Brautleute seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen).
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Wann kann ich heiraten?
Einen Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie in unserem Standesamt.
Sofern Sie eine außergewöhnliche Zeit wünschen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir werden jeden Ihrer Terminwünsche versuchen umzusetzen!
Wo kann ich heiraten?
Wir bieten Ihnen Trauungen in ganz besonderen Räumlichkeiten mit wunderschönem Ambiente an. An folgenden Trauorten kann Ihr gemeinsames Glück beginnen:
- Andere Orte ? Andere Zeiten ? Weitere Wünsche ? Kein Problem sprechen Sie uns gerne an!
Die möglichen Gästezahlen der jeweiligen Trauorte sowie eventuell anfallende Kosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten. Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
- wenn beide volljährig und kinderlos sind,
- wenn beide noch nicht verheiratet waren, nicht geschieden oder verwitwet sind,
- wenn beide in Medebach wohnen.
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn einer der Brautleute nicht in Medebach wohnt, zusätzlich eine
- erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortes
Wenn Sie geschieden sind, zusätzlich eine
- beglaubigte/n Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Ist das erforderliche Dokument beim Standesamt Medebach, greifen wir gern auf die bei uns geführten Bücher zurück; ansonsten müssen Sie sich das vorzulegende Dokument beim entsprechenden Standesamt besorgen. Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet,
- sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- 40,00 €.
- Gehört einer der Brautleute einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren 66,00 €.
- Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes heiraten, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort auch beim Standesamt Ihrer Wahl eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
- Falls Sie die Eheurkunde:
- 10,00 €
nach der Eheschließung eingeheftet in einem Familienstammbuch entgegennehmen möchten, können Sie unter verschiedenen Ausführungen wählen und beim Standesamt ein Familienstammbuch käuflich erwerben.
- 10,00 €
- Eine internationale Heiratsurkunde kostet:
- 10,00 €.
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-112
- Fax
- 02982 / 400-410
- d.harbeke@medebach.de
Irmgard
Falkenstein
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-111
- Fax
- 02982 / 400-410
- i.falkenstein@medebach.de
Eheschließung
Sie wollen heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Sie fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen? Die beabsichtigte Eheschließung können Sie frühestens sechs Monate vor dem Trautermin anmelden. Früher wurde ein Aufgebot bestellt, heute heißt dieser Vorgang Anmeldung zur Eheschließung.
Wo melde ich die Eheschließung an?
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeinde mindestens einer der Brautleute seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist.
Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen).
- Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
- Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.
Wann kann ich heiraten?
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Sofern Sie eine außergewöhnliche Zeit wünschen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir werden jeden Ihrer Terminwünsche versuchen umzusetzen!
Wo kann ich heiraten?
Wir bieten Ihnen Trauungen in ganz besonderen Räumlichkeiten mit wunderschönem Ambiente an. An folgenden Trauorten kann Ihr gemeinsames Glück beginnen:
- Andere Orte ? Andere Zeiten ? Weitere Wünsche ? Kein Problem sprechen Sie uns gerne an!
Die möglichen Gästezahlen der jeweiligen Trauorte sowie eventuell anfallende Kosten teilen wir Ihnen gerne mit.
Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet,
- sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
- 40,00 €.
- Gehört einer der Brautleute einer anderen Nationalität an, betragen die Gebühren 66,00 €.
- Falls Sie nicht im Standesamt Ihres Wohnortes heiraten, fällt neben der "Anmeldegebühr" in Ihrem Wohnort auch beim Standesamt Ihrer Wahl eine Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
- Falls Sie die Eheurkunde:
- 10,00 €
nach der Eheschließung eingeheftet in einem Familienstammbuch entgegennehmen möchten, können Sie unter verschiedenen Ausführungen wählen und beim Standesamt ein Familienstammbuch käuflich erwerben.
- 10,00 €
- Eine internationale Heiratsurkunde kostet:
- 10,00 €.
Aufgrund der Vielzahl von Vorschriften im Personenstandswesen und der unterschiedlichen individuellen Lebenssituationen ist es leider nicht möglich, Ihnen alle vorzulegenden Unterlagen umfassend aufzulisten. Aber keine Sorge, mit Hilfe Ihres Standesamtes überwinden Sie die bürokratischen Hürden, die das Gesetz vor den Hochzeitstermin gestellt hat.
Am einfachsten ist die Anmeldung,
- wenn beide deutsche Staatsangehörige sind,
- wenn beide volljährig und kinderlos sind,
- wenn beide noch nicht verheiratet waren, nicht geschieden oder verwitwet sind,
- wenn beide in Medebach wohnen.
Dann bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, welches Ihre Geburt beurkundet hat.
Wenn einer der Brautleute nicht in Medebach wohnt, zusätzlich eine
- erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortes
Wenn Sie geschieden sind, zusätzlich eine
- beglaubigte/n Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also z.B. Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Ist das erforderliche Dokument beim Standesamt Medebach, greifen wir gern auf die bei uns geführten Bücher zurück; ansonsten müssen Sie sich das vorzulegende Dokument beim entsprechenden Standesamt besorgen. Wenn einer der Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und insofern ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, ist vor der Anmeldung eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Sollten Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
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