Ausgabe und Annahme der Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit fällt in die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de)
Einbürgerungen
Ausgabe und Annahme der Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit fällt in die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (www.bamf.de)