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Entwässerungsanträge

Grundstücksentwässerung (Entwässerungsanträge)

Die Grundstücksentwässerung ist die Verbindung von Ihrem Haus bis zum öffentlichen Kanal.

Dabei sind Sie als Grundstückseigentümer zur Kostenübernahme für die Herstellung, Unterhaltung und Beseitigung des Grundstücksanschlusses auf Ihrem Grundstück bis zum Anschlussstutzen am öffentlichen Kanal verpflichtet.

In der Regel werden die Schmutzwasserleitungen auf Ihrem Grundstück zu einer Leitung zusammengefasst und an den öffentlichen Misch- oder Schmutzwasserkanal angeschlossen. Auf Ihrem Grundstück ist dabei lt. der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Stadtwerke Medebach AöR ein geeigneter Kontrollschacht vorzusehen. Der Kontrollschacht sollte dabei im Durchmesser DN 1000 hergestellt werden. Die vorgenannte Satzung finden Sie hier.

Das anfallende Regenwasser wird gesammelt der Regenentwässerung auf Ihrem Grundstück zugeführt und entweder durch einen separaten Kontrollschacht an den öffentlichen Regenwasserkanal oder im Zusammenschluss mit Ihrem Schmutzwasser nach dem Schmutzwasserkontrollschacht an den öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossen.

Die Grundzüge einer Planung finden Sie in den nachfolgenden Skizzen:

SKIZZE ZU ERGÄNZEN!

Alle technischen Belange sollten Sie mit Dipl.-Ing. Koch zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten vor Herstellung Ihrer Grundstücksanschlussleitungen absprechen.

Arbeiten im öffentlichen Bereich (Straßenkörper / öffentliche Wegeparzelle) sind im Regelfall nur durch Auftragnehmer der Stadtwerke Medebach durchzuführen.

Grundstücksentwässerung

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung
Stadtwerke Betriebsgebäude
Raum: 1. OG
Industriestraße 14
59964 Medebach
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Tag
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Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
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Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
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