Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
- Formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan
Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr für eine Anliegerbescheinigung der Stadt Medebach beträgt 18,00 € pro 1/2 Std.
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
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Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr für eine Anliegerbescheinigung der Stadt Medebach beträgt 18,00 € pro 1/2 Std.
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- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Martin
Wasmuth
Leitung Finanzabteilung, allgem. Vertreter des Bürgermeisters
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Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
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- 02982 / 400-217
- Fax
- 02982 / 400-410
- m.wasmuth@medebach.de
Jana
Just
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- Fax
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Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden von den Grundstückseigentümern für die Neuerschließung von Grundstücken – insbesondere Baugrundstücken – zur Finanzierung erstmalig anzulegender Straßen erhoben.
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