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Fahrtkostenerstattungen

Fahrkostenerstattung für Schülerfahrten

Hinweis: Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land (Hessen) gelegene Schule besuchen, wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist und im Nachbarland keine Schülerfahrkostenerstattung gewährt wird. Die Schulform/-Typ ist unter Absatz 2 (Besuchte Schule) anzugeben.

  • Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land (Hessen) gelegene Schule besuchen, wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist und im Nachbarland keine Schülerfahrkostenerstattung gewährt wird.
    Die Schulform, -typ ist unter Absatz 2 (Besuchte Schule) anzugeben.

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