Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
Die aktuellen Fundstücke können Sie beim genannten Ansprechpersonen erfragen oder hier nachsehen >>
- Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
- ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
- Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
- Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
- Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus abgegeben bzw. abgeholt werden.
Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb). Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.
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- Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
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- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Fundbüro
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Kontakt
Raum: 110
Österstr. 1
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