Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
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- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
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- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
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- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
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- GmbH-Vertrag
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-112
- Fax
- 02982 / 400-410
- d.harbeke@medebach.de
Irmgard
Falkenstein
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-111
- Fax
- 02982 / 400-410
- i.falkenstein@medebach.de
Gaststättenkonzession
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
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Kontakt
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Raum: 111
Österstr. 1
59964 Medebach
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |