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Gaststättenkonzession

Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.

Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

  • Pachtvertrag / Grundbuchauszug
  • Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
  • Führungszeugnis
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
  • bei Ausländern:
    • Aufenthaltsgenehmigung
  • Gesundheitszeugnis
    • zu beantragen beim Gesundheitsamt
  • Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeanmeldung
  • GmbH-Vertrag

Kontakt

Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt

Rathaus
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr

Rathaus
Raum: 111
Österstr. 1
59964 Medebach

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr