Beim Alkoholausschank aus besonderem Anlass ist eine Gestattung erforderlich. Es handelt es sich um eine Erlaubnis nach § 12 Abs.1 GastG.
Diese Möglichkeit besteht lediglich bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen. Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Ausschank auf einem Straßenfest oder ähnlichen, oder bei einem Musikkonzert sein.
Beim Alkoholausschank aus besonderem Anlass ist eine Gestattung erforderlich. Es handelt es sich um eine Erlaubnis nach § 12 Abs.1 GastG.
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Dieter
Harbeke
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Gestattungen
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