Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.
Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
- Sogenannte Kampfhunde werden ab 1. Januar 2001 mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an der Landeshundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.
Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung.
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
- Die An- und Abmeldung des Hundes hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
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- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft, abhanden kommt oder verstirbt.
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- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
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Hundesteuer
Versteuert wird das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet.
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