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Kanalanschlussbeitrag

Entwässerungsantrag / Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation

Der Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist vor der Herstellung dieses Anschlusses durch den Anschlussnehmer zu stellen.

Grundlage für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) der Stadtwerke Medebach AöR. Die Satzung können Sie hier abrufen.

Sofern der Anschluss hergestellt wurde, ist der Anschlussnehmer zum Ersatz der den Stadtwerken entstandenen Kosten im Rahmen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung verpflichtet. Die Satzung können Sie hier abrufen.

Eine Übersicht über die Grundstücksanschlusskosten finden Sie hier.

Den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation bekommen Sie hier.

Ihr Ansprechpartner für die technischen Belange ist Dipl.-Ing. Matthias Koch.

Haben Sie Fragen zur Abrechnung bzw. zum Anschluss- und Benutzungszwang können Sie sich gerne an Dipl.-Verw./Dipl.-Betriebswirt André Grebe wenden.

Kontakt

Vorstandsvorsitzender / Kaufm. Leitung
Stadtwerke Betriebsgebäude
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Industriestraße 14
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Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
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