Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Kinderreisepass
Seit dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Ab sofort kann für Kinder nur noch ein Personalausweis und/oder ein Reisepass beantragt werden.
Der Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind kann im Bürgerbüro der Stadt Medebach beantrag werden.
Es werden auf dem Antragsformular die Unterschriften beider Elternteile benötigt bzw. ein Elternteil kann durch Vollmacht die Einwilligung vorab erklären (Vordrucke gibt es im Bürgerbüro oder online als Formular).
Auch ist die Anwesenheit des Kindes zwingend erforderlich.
Wenn die Ehe der Eltern geschieden ist, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Wenn eine Betreuung besteht, benötigen wir zusätzlich eine Bestellungsurkunde. Beides erhalten Sie beim Amtsgericht. Ebenso benötigen wir für die Ausstellung des Kinderreisepasses die Größe und Augenfarbe Ihres Kindes, sowie die Unterschrift des Kindes (ab dem 10. Lebensjahr).
Kontakt
Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964
Medebach
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |