Das so genannte „Ortsrecht“ ist die Sammlung von Satzungen und Verordnungen, die der Rat der Stadt Medebach beschlossen hat. Das Spektrum reicht dabei von den organisatorischen Grundsätzen der Ratsarbeit über Gebühren- und Beitragssatzungen bis hin zu Regelungen zur Gestaltung von Ortskernen.
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