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Schiedspersonen

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und  Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, ehrenamtlich.

Der Gang zur Schiedsperson ist nicht  vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen.