Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
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Martin
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Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Stadt benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Stadt beantragt werden.
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