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Straßenreinigung

Die Stadtverwaltung bittet eindringlich, der per Satzung auf die an die Gehwege und Fahrbahnen angrenzenden Grundstückseigentümer übertragene Reinigungspflicht (einschl. der Winterwartung) in ausreichender Form nachzukommen. Die Stadt als Urlaubsort sollte den zahlreichen Gästen auch durch allgemeine Sauberkeit einen guten Eindruck hinterlassen.

Art und Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer können der Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht) entnommen werden oder wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

  • Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Kontakt

Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Rathaus
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
Rathaus
Raum: 111
Österstr. 1
59964 Medebach
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr