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Straßenverkehrsangelegenheiten

Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Stadt Medebach ist aufgrund der Größenordnung der Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis zuständig. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Hochsauerlandkreis die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft wie z. B. die Anordnung der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen. Anträge und Anregungen, die bei der Gemeinde schriftlich vorliegen, werden daher in der Regel von der Stadt Medebach zunächst an den Hochsauerlandkreis zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.

  • Formloser schriftlicher Antrag und evtl. Lageplan
Verkehrsangelegenheiten

Kontakt

Rathaus
Raum: 111
Österstr. 1
59964 Medebach

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt

Rathaus
Raum: 112
Österstr. 1
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