Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es überhaupt?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterbe-register erhalten
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall)geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; die Eheurkunde z.B. beim Standesamt Medebach, wenn Sie in Medebach geheiratet haben.
Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2016):
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung , die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird = 5,00 €.
- Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.
Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es überhaupt?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterbe-register erhalten
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall)geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; die Eheurkunde z.B. beim Standesamt Medebach, wenn Sie in Medebach geheiratet haben.
Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2016):
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung , die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird = 5,00 €.
- Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.
Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es überhaupt?
- Geburtsurkunden
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- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterbe-register erhalten
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall)geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; die Eheurkunde z.B. beim Standesamt Medebach, wenn Sie in Medebach geheiratet haben.
Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2016):
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung , die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird = 5,00 €.
- Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.
Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es überhaupt?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterbe-register erhalten
Wo gibt es die Urkunden?
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- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-112
- Fax
- 02982 / 400-410
- d.harbeke@medebach.de
Irmgard
Falkenstein
Standard
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- Fax
- 02982 / 400-410
- i.falkenstein@medebach.de
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