Die Stadt Medebach vergibt in ihrem Gemeindegebiet die Hausnummern für Gebäude. Dies geschieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber zur Auffindbarkeit der Adressen, vor allem im Notfall für Polizei, Feuerwehr und Notdienste.
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt Medebach von Amts wegen. Machen weitere Eingänge zum Haus oder die Erweiterung/ Änderung eines bestehenden Gebäudes die Vergabe einer weiteren Hausnummer oder eines Zusatzes zur Hausnummer erforderlich, kann dies bei der Stadt Medebach formlos und in Schriftform beantragt werden. In manchen Fällen wird aber auch die Änderung der bestehenden Hausnummer erforderlich, die durch die Stadt Medebach veranlasst wird.
Über die Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer erhalten Sie einen Bescheid. Sollte Ihre Hausnummer geändert werden müssen, werden sie vorab dazu angehört.
Für die Beantragung der Vergabe, Änderung oder Ergänzung einer Hausnummer reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Stadt Medebach ein. Dem sollte ein aussagekräftiger Lageplan beigefügt werden.
Die Stadt Medebach vergibt in ihrem Gemeindegebiet die Hausnummern für Gebäude. Dies geschieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber zur Auffindbarkeit der Adressen, vor allem im Notfall für Polizei, Feuerwehr und Notdienste.
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt Medebach von Amts wegen. Machen weitere Eingänge zum Haus oder die Erweiterung/ Änderung eines bestehenden Gebäudes die Vergabe einer weiteren Hausnummer oder eines Zusatzes zur Hausnummer erforderlich, kann dies bei der Stadt Medebach formlos und in Schriftform beantragt werden. In manchen Fällen wird aber auch die Änderung der bestehenden Hausnummer erforderlich, die durch die Stadt Medebach veranlasst wird.
Über die Vergabe bzw. Änderung einer Hausnummer erhalten Sie einen Bescheid. Sollte Ihre Hausnummer geändert werden müssen, werden sie vorab dazu angehört.
Für die Beantragung der Vergabe, Änderung oder Ergänzung einer Hausnummer reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Stadt Medebach ein. Dem sollte ein aussagekräftiger Lageplan beigefügt werden.
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- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
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- 02982 / 400-112
- Fax
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- d.harbeke@medebach.de
Vergabe von Hausnummern
Die Stadt Medebach vergibt in ihrem Gemeindegebiet die Hausnummern für Gebäude. Dies geschieht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber zur Auffindbarkeit der Adressen, vor allem im Notfall für Polizei, Feuerwehr und Notdienste.
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt in der Regel im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens durch die Stadt Medebach von Amts wegen. Machen weitere Eingänge zum Haus oder die Erweiterung/ Änderung eines bestehenden Gebäudes die Vergabe einer weiteren Hausnummer oder eines Zusatzes zur Hausnummer erforderlich, kann dies bei der Stadt Medebach formlos und in Schriftform beantragt werden. In manchen Fällen wird aber auch die Änderung der bestehenden Hausnummer erforderlich, die durch die Stadt Medebach veranlasst wird.
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Für die Beantragung der Vergabe, Änderung oder Ergänzung einer Hausnummer reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei der Stadt Medebach ein. Dem sollte ein aussagekräftiger Lageplan beigefügt werden.
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