Wiederannahme des Geburtsnamens
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Ansprechperson.
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Beurkundung zur Namensführung 21,00 €
- Bescheinigung über eine Namensänderung 9,00 €
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Dieter
Harbeke
Leitung Ordnungs-/Einwohnermeldeamt, Standesamt
Standard
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-112
- Fax
- 02982 / 400-410
- d.harbeke@medebach.de
Irmgard
Falkenstein
Standard
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Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-111
- Fax
- 02982 / 400-410
- i.falkenstein@medebach.de
Wiederannahme Geburtsname
Wiederannahme des Geburtsnamens
Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.
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- oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Kontakt
Raum: 112
Österstr. 1
59964 Medebach
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Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |
Raum: 111
Österstr. 1
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