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14.01.2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag werden allen Wahlberechtigten bis spätestens zum 2. Februar 2025 zugestellt. Diese Benachrichtigungen enthalten wichtige Informationen zum Wahllokal, den Wahlzeiten sowie zur Möglichkeit der Briefwahl. 

Der vorgezogene Wahltermin für die Bundestagswahl 2025 stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar, da die Zeit für die Vorbereitung und Organisation knapp bemessen ist. Noch bis zum 20. Januar 2025 können Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese müssen rechtlich geprüft und durch die Wahlausschüsse zugelassen werden. Bei Ablehnung haben die Betroffenen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Erst danach können die Stimmzettel fertiggestellt, gedruckt und den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. 

Das Wahlamt der Hansestadt Medebach rechnet damit, dass die Stimmzettel voraussichtlich ab 7. Februar 2025 zur Verfügung stehen und somit erst ab diesem Zeitpunkt der Versand der Briefwahlunterlagen bzw. die Stimmabgabe vor Ort im Rathaus beginnen kann. Diese sehr kurze Frist von 14 Tagen für den Versand und den Rücklauf der Unterlagen stellt für die Rathäuser sicherlich eine organisatorische und logistische Herausforderung dar. Deshalb bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, wo immer es möglich ist, am Wahltag von der Urnenwahl Gebrauch zu machen. 

Das Wahlamt der Hansestadt Medebach wird alle eingehenden Anträge auf Briefwahlunterlagen schnellstmöglich bearbeiten. Auf die Versandzeiten durch die Postunternehmen hat die Wahlbehörde keinen Einfluss. Aus diesem Grunde regt das Wahlamt an, nach Eingang der Wahlbenachrichtigung bei Bedarf den entsprechenden Briefwahlantrag möglichst zeitnah zu stellen. 

Der letzte postalische Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt am 19. Februar 2025. Auch nach diesem Zeitpunkt besteht noch bis Freitag, 21. Februar 2025, spätestens 15:00 Uhr, die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen vor Ort im Wahlamt der Hansestadt Medebach zu beantragen und gegebenenfalls direkt vor Ort zu wählen.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie »hier« sowie auf der offiziellen Website der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).


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