- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Abmeldung bei der Meldebehörde
Bei einem Wegzug aus der Hansestadt Medebach ist eine Abmeldung seit dem 01.06.2004 nicht mehr nötig. Es muss lediglich eine Anmeldung bei der "neuen" Gemeinde erfolgen.
Bei einem Wegzug ins Ausland muss sich bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden.
Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie sich bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, abzumelden.
Für Ihre Abmeldung in Medebach benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
- Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015) nur bei Abmeldung ins Ausland
- Wohnungsgeberbestätigung (pdf)
zur Vorlage bei der Meldebehörde
Kontakt
Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964
Medebach
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