Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Medebach zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Bei der Anmeldung erhält die Kommune des vorherigen Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Eine Abmeldung bei der Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist daher nicht nötig. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Seit dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese können Sie unter "Downloads" bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Ummeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung (pdf) zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Anschrift
- 001 Österstr. 1 59964 Medebach
Alexandra
Drilling
Bürgerbüro
Montag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
- Telefon
- 02982 / 400-110
- Fax
- 02982 / 400-410
- a.drilling@medebach.de
Anmeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Medebach zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.
Bei der Anmeldung erhält die Kommune des vorherigen Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Eine Abmeldung bei der Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist daher nicht nötig. Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.
Seit dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese können Sie unter "Downloads" bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
- die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
- Wohnungsgeberbescheinigung
Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Wohnungsgeberbestätigung (pdf)
zur Vorlage bei der Meldebehörde
Kontakt
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach
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Montag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 07:30 - 12:30 Uhr |