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Anmeldung bei der Meldebehörde

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Medebach zuziehen möchten, unabhängig ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anzumelden.

Bei der Anmeldung erhält die Kommune des vorherigen Wohnsitzes automatisch eine Rückmeldung. Eine Abmeldung bei der Behörde Ihres bisherigen Wohnsitzes ist daher nicht nötig.  Ausnahmen bestehen bei Umzügen ins Ausland, hier können Sie die Mitarbeiter des Bürgerservice informieren.

Seit dem 01.11.2015 ist bei der Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese können Sie unter "Downloads" bereits vorab herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausweisdokumente aller meldepflichtigen Personen oder
  • die jeweiligen Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
Wohnungsgeberbestätigung

Kontakt

Rathaus
Raum: 110
Österstr. 1
59964 Medebach

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:07:30 - 12:30 Uhr